Sowohl der Kauf als auch der Verkauf einer
Liegenschaft bietet sich als Steuerplanungsobjekt an.
Eigenleistungen können sich auch als „Bumerang“ erweisen, lassen Sie sich beraten, bevor Sie diese angeben!
Dank unserer langjährigen Erfahrung im Treuhandbereich können wir Ihnen vielleicht helfen, einige Franken zu sparen, sei es bei der Grundstückgewinnsteuer oder bei der Einkommenssteuer.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne!
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